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Was darf ich nicht mit auf’s Gelände nehmen?
- Jegliche Waffen: Unerlaubte Waffen sowie deren Träger werden unverzüglich der Polizei angezeigt! / Gegenstände, die nicht unter das Waffengesetz fallen, von denen trotzdem eine Gefahr ausgeht (Bsp. Küchenmesser, Taschenmesser)
- Professionelles Foto- und Film-Equipment – für Anfragen zu Fotoakkreditierungen schreibt uns gern (Handykameras sind davon ausgeschlossen)
- Große Powerbanks (bis 14cm sind ok)
- Medikamente in unüblichen Mengen, bzw. nicht in Originalverpackung
- Brandbeschleuniger und Feuerwerkskörper, pyrotechnische Gegenstände
- Marker, Eddings, Filzstifte (ausgenommen MakeUp)
- Tiere
- Getränke (Wasser bis max. 0,5l / Person ist OK)
- Essen
Gassprühdosen, ätzende, brennbare, färbende Substanzen, oder Gefäße mit Substanzen, die die Gesundheit beeinträchtigen oder leicht entzündbar sind
- Behältnisse mit Flüssigkeiten (Bsp. Nagellackentferner, Bodylotion, Parfum, Deo) in unüblichen Mengen
- Mechanisch betriebene Lärminstrumente wie z.B. Megaphone, Gasdruckfanfaren / Trommeln / promotionelle und kommerzielle Objekte und Materialen aller Art sind nicht gestattet. Handelsübliche Feuerzeuge sind aber natürlich erlaubt.
- Selfie Sticks aus Metall
- Sonstige gefährliche Gegenstände
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