Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen in der Öffentlichkeit keinen Alkohol zu sich nehmen, ab dem 16. Geburtstag dürfen sie Bier, Wein oder Sekt trinken. Ausnahmen gelten nur für Jugendliche ab 14 Jahren, wenn die Eltern dabei sind. Dann dürfen sie Bier, Wein oder Sekt trinken. Eltern können hier auch keine erziehungsbeauftragte Person bestimmen.

Die Regeln im Überblick: Was ist wann erlaubt?
Alleine In Begleitung der Eltern In Begleitung einer erziehungsbauftragten Person
Unter 14 Jahren Keine alkoholhaltigen Getränke oder Lebensmittel Keine alkoholhaltigen Getränke oder Lebensmittel Keine alkoholhaltigen Getränke oder Lebensmittel
Über 14 Jahre, aber unter 16 Jahren Keine alkoholhaltigen Getränke oder Lebensmittel Bier, Wein, Sekt, Weinschorle, Radler Keine alkoholhaltigen Getränke oder Lebensmittel
Über 16 Jahre Bier, Wein, Sekt, Weinschorle, Radler Bier, Wein, Sekt, Weinschorle, Radler Bier, Wein, Sekt, Weinschorle, Radler